Der EU-Reformvertrag ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Das entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Trotzdem stoppten die Richter in Karlsruhe zunächst den laufenden Ratifizierungsprozess. Sie forderten eine stärkere Mitwirkung des deutschen Parlaments bei EU-Entscheidungen.
Mit Artikeln aus folgenden Publikationen: Süddeutsche Zeitung - Deutschland, Lidové noviny - Tschechien, Corriere della Sera - Italien, Elsevier - Niederlande